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WASSERHYGIENE

TRINKWASSER

1.0 Einführung

1.1 Bedeutung der mikrobiologischen Trinkwasseranalyse

1.2 Geschichtliche Tabelle der  Trinkwasserepidemien des 19. und 20. Jahrhunderts

1.3 Wege der Krankheitsübertragung  

1.4 Untersuchungen im Labor

1.5 Die Mikroorganismen und mikrobiologischen Parameter im Einzelnen

1.6 Probenahme nach DIN 38411 TEIL 1

1.0 Einführung        (<Zur Sonderseite LEGIONELLEN>)

Wasser - eine einzigartige Flüssigkeit! Die mit Abstand häufigste Flüssigkeit auf unserem Planeten. Eines der wichtigsten Grundlagen des Lebens auf der Erde. Manche Organismen bestehen zu 99% aus Wasser! Der Mensch bis zu etwa 60%. Ein einfaches Molekül aus der Zusammensetzung von zwei Atomen Wasserstoff (H=Hydrogenium) und einem Molekül Sauerstoff (O=Oxigenium).  Damit ergibt sich die chemische Formel H2O. Die zwei Wasserstoffatome sind dabei in einem bestimmten Winkel von 105° zueinander am Sauerstoffatom angeordnet. Als Besonderheit beim Wasser gegenüber allen anderen bekannten chemischen Reinstoffen oder Molekülen ist seine als "Anomalie" bezeichnete Eigenschaft, bei 4°C eine größere Dichte aufzuweisen als bei Temperaturen darunter. Alle anderen Substanzen vergrößern ihre Dichte beim Abkühlen oder bleiben annähernd gleich. Lediglich Wasser ist in der Lage zwischen 4°C und 0°C eine bei höherer Temperatur auch größere Dichte aufzuweisen. 

Reines Wasser jedoch alleine jedoch, ist nicht lebensfreundlich. Die höchste Reinheit, die wir vom Wasser kennen, wird mit der griechischen Bezeichnung Aqua destillata, kurz Aqua dest. benannt. Um Wasser in einen "lebensfreundlichen" Zustand zu versetzen, sollte es mit verschiedenen Mineralien und Salzen versehen sein. Als Beispiele sollen hier nur Calciumchlorid, Kochsalz (Natriumchlorid), Bittersalz (Magnesiumchlorid), Natriumcarbonat, aber auch Eisen und Mangan  neben vielen anderen genannt werden. Wichtig ist dabei natürlich die Menge und die Art dieser Stoffe. Leider kann Wasser aber auch Arten von Stoffe enthalten, die unser Gesunderhaltung nicht dienlich sind. Als Beispiele hier Blei oder Pflanzenschutzmittel, Arsen oder Nitrat. Natürliches, für den Menschen lebensfreundliches Wasser enthält demnach eine Vielzahl gelöster fester Stoffe, aber auch gasförmiger Stoffe wie zum Beispiel Kohlendioxid, Sauerstoff und auch das weniger erwünschte, weil gesundheitsgefährdende Radon können in unterschiedlichsten Mengen darin gelöst sein.

Neben den chemischen Stoffen sind zur Charakterisierung von Wasser auch physikalische Parameter von Belang. Hierzu gehören der pH-Wert von 1-14 (gibt im negativen Log. von freien H+ Ionen an, ob Wasser einen basischen, seifenartigen Charakter aufweist oder einen sauren). Dabei ist pH 7 neutral, <pH7 sauer und >pH7 basisch. Der pH-Wert ist wichtig zur Beurteilung u.a. der Calzitlösekapazität (siehe unten). Weiterhin spielt die Leitfähigkeit eine Rolle, die einen Hinweis auf die Summe der gelösten Salze liefert. Zur Gesamtbeurteilung gehört ferner die Temperatur des Wassers und die in der modernen Analytik bestimmte Agressivität (Säurekapazität bei pH 4,2), genauer dessen komplexer Calcitlösekapazität. Sie gibt an, in wie fern Wasser in der Lage ist, zu Rohrleitungsfraß zu führen, aber auch wie gut es z.B. Blei, Kupfer oder Nickel aus den Rohrwandungen zu lösen vermag. 

In der EG-Richtlinie über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) wird für den Indikatorparameter Wasserstoffionen-Konzentration ein pH-Wert-Bereich  (6,5≤ pH ≤9,5) festgelegt.

Zusätzlich wird in der Anmerkung gefordert: „Das Wasser sollte nicht korrosiv wirken“. Es wird nicht näher definiert, was unter “ nicht korrosiv wirken“ zu erstehen ist.

Bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie durch die Trinkwasserverordnung wurde diese Forderung mit dem Gleichgewichtsystem  Calciumcarbonat/Kohlensäure/Wasser verknüpft, obwohl zwischen dem korrosionschemischen Verhalten eines Wassers gegenüber metallischen Werkstoffen und diesem Gleichgewichtssystem kein direkter wissenschaftlich begründeter Zusammenhang besteht.

Um die Belastung des Wassers  für den menschlichen Gebrauch mit Schwermetallen aus metallischen Werkstoffen oder mit Asbestfasern aus Faserzementrohren auf das technisch Unvermeidbare zu begrenzen, ist es günstig, einen möglichst hohen pH-Wert bzw. eine möglichst geringe Calcitlösekapazität einzustellen. Daher wurde in der Trinkwasserverordnung der Bundesrepublik vom 21.05.2001 festgelegt, dass die Calcitlösekapazität höchstens 5 mg/l betragen darf.

Bei weichem Wässern ist diese Bedingung erfüllt, wenn ein pH-Wert von ≥ 7,7 vorliegt.In der Praxis kann dieser pH-Wert durch alleinige Verwendung von Calciumcarbonatfiltern ohne zusätzliche Zugabe von Natronlauge oder Kalkwasser erreicht werden.

Bei hartem Wässern kann der pH-Wert 7,7 nicht eingestellt werden, weil Störungen im Versorgungsnetz und in der Hausinstallation durch Kalkausscheidungen auftreten können. Daher ist in diesen Fällen der pH-Wert nur so hoch anzuheben, dass die Calcitlösekapazität höchstens 5 mg/l beträgt. In der Praxis ist dies durch Belüftung mit Ausgasung von CO2 möglich. Die Dosierung von alkalischen Stoffen kann auf die Fälle beschränkt werden bei denen die Aufbereitungsanlagen unter erhöhtem Druck (> 1 bar) betrieben werden.

Bei der Mischung von Wasser aus zwei oder mehrere Wasserwerken darf die Calcitlösekapazität im Verteilungsnetz den Wert von 10 mg/l nicht überschreiten.

Im Wasser existiert ein Großteil des Lebens auf unserem Planeten. Dazu gehören hauptsächlich auch Mikroorganismen (z.B. Bakterien, Pilze) und höhere Organismen (z.B. Parasiten) und - nur eingeschränkt unter diesem Oberbegriff- anzuführen - auch die Viren. Auch hier gilt: Art und Menge sind ausschlaggebend für ihre Bewertung bezüglich der menschlichen Gesundheit.  Weiter unten werden wir eingehender darauf zurück kommen.

Für das Wasser mit dem wir uns täglich umgeben, das wir trinken, in dem wir baden und zum reinigen und der Entsorgung verwenden, werden begriffliche Unterschiede gemacht. Nicht zuletzt deshalb, weil die zu fordernden hygienischen Belange natürlich sehr unterschiedlich sind.

Wasser ist damit natürlich nicht gleich Wasser! Im Einzelnen wird unterschieden:

- Trinkwasser (Wasser für den menschlichen Gebrauch und die Zubereitung von Lebensmitteln)

- Trinkwasser aus Flaschen und anderen zur Abpackung verwendeten Behältnissen

- Trinkwasser aus Tankwagen und Vorratsbehältern auf Schiffen

- Badewasser (Hallenbäder, Freibäder, Solebäder)

- Freibadewasser (Naturbadegewässer wie Seen, Flüsse, Teiche)

- Grauwasser (Wasser nach dem menschl. Gebrauch wie Händewaschen oder Wäschewaschen)

- Dachablaufwassser (zum Wäschewaschen oder zur Toilettenspülung)

In der Bundesrepublik Deutschland werden die Anforderungen an Trinkwasser durch die Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001, in Kraft gesetzt zum 01.01.2003 geregelt. 

Sie trat an Stelle der alten Trinkwasserverordnung.

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1.1 Bedeutung der mikrobiologischen Trinkwasseranalyse

Auch wenn es manchmal den Anschein hat, dass sich vorrangig chemische Stoffe im Trinkwasser auf unsere Gesundheit auswirken, entspricht das nicht den tatsächlichen Begebenheiten.

So findet man glücklicherweise nur äußerst selten Konzentrationen von chemischen Verunreinigungen die akut, also sofort oder zumindest recht schnell in der Lage sind, unsere Gesundheit zu schädigen. Hier genügt es oft, lediglich mittel- oder gar langfristig für Abhilfe durch verschiedenste Maßnahmen zu sorgen. Als Beispiel sind hier Blei, Asbest, PAK (polycyklische aromatische Kohlenwassestoffe), aus Rohrleitungen oder Biozide und Nitrat aus der Umwelt zu nennen. Was natürlich niemanden von seiner Ermittlungspflicht zum Nachweis oder Ausschluß dieser Gefährdungen entbindet.

Ganz anders im Bereich der mikrobiologischen Parameter. Bereits beim Erkennen einer mikrobiologischen Belastung kann es sein, dass mit Krankheitserregern belastetes Wasser beim Endverbraucher bereits zu Infektionen der verschiedensten Art geführt hat. Dabei genügen mitunter geringste Infektionsdosen, beispielsweise von Noroviren (ehem. Norwalk-likeviren NVL) oder Rotaviren und Adenoviren aus fäkalem Ursprung für mögliche Durchfallepidemien. Auch wenn hierbei nicht unbedingt direkte Todesfälle in Verbindung zu bringen sind, ist der persönliche Gesundheitszustand dennoch oft stark in Mitleidenschaft gezogen, auch der volkswirtschaftliche Effekt kann dabei, durch eine schnelle und weite Verbreitung der Infektion, von erheblicher Bedeutung sein. Jede Magen/Darminfektion birgt jedoch auch immer auch das Risiko von Todesfällen bei Personen mit empfindlicher Allgemein-Konstitution (z.B. Säuglinge, alte Menschen, Herz-Kreislauferkrankte).

Aber auch „kerngesunde“ - die Mediziner sprechen von immunkompetenten Personen - werden mit  dem Tod bedroht, wenn es um Infektionen mit Cholera- (Vibrio cholerae und Vibrio El Tor) oder Thyphuserregern (Salmonella typhi, Salmonella paratyphi) geht. Gerade in jüngerer Vergangenheit treten auch Nachweise von Trinkwasserepidemien verursacht durch Amöben (Ruhr) und Parasiten (Giardia lamblia und Cryptosporidien) in den Vordergrund. Eine Besonderheit stellen die Legionellen dar, die in der Regel  erst am Infektionsort im Warmwassersystem zur Infektionstüchtigen Vermehrung gelangen.

Auch geringe, nicht Infektionstüchtige Dosen von bakteriellen Infektionserregern sind generell zu beachten, da Trinkwasser ja auch zur Zubereitung von Lebensmitteln dient. Diese können dann ihrerseits zur Keimvermehrung bis hin zur Infektionstüchtigkeit beitragen (z.B. Salmonellen in Eierspeisen oder Salaten).

Die nachfolgende Tabelle auf den nächsten beiden Seiten zeigt die größeren und bekannt gewordenen Infektionen durch Trinkwasser der letzten ca. 150 Jahre.

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1.2 Geschichtliche Tabelle der  Trinkwasserepidemien des 19. und 20. Jahrhunderts

nach Thofern 1990 mit individueller Ergänzung (ohne Legionellenepidemien).

 Ort

Jahr

Krankheit

Zahl der Erkrankten

Zahl der Todesfälle

London

1854

Cholera

-

-

Schweiz

1867

Cholera

-

-

Halle

1871

Typhus

282

11

Lausen (Schweiz)

1872

Typhus

130

-

Stuttgart
 

1872

Typhus

180

14

Zürich

1884

Typhus

1.621

148

Hamburg

1885/88

Typhus

15.804

1.214

Chemnitz

1888

Typhus

2.516

-

Berlin

1889

Typhus

632

-

Altona

1891

Typhus

685

47

Hamburg

1892

Cholera

16.956

8.605

Nietleben (Irrenanstalt)

1893

Cholera

122

52

München (Kasernierte Einheit)

1893

Typhus

331

-

Paderborn

1893

Typhus

150

-

Paris

1894

Typhus

419

-

Beuthen

1897

Typhus

1.474

-

Maidstone

1897

Typhus

1.748

-

Paderboern

1898

Typhus

234

32

Gräfrath (Kreis Solingen)

1898/99

Typhus

155

-

Bochum

1900

Typhus

ca. 500

43

Gelsenkirchen

1901

Typhus

3.200

350

Detmold

1904

Typhus

780

54

Gräfrath (Kreis Solingen)

1904

Typhus

118

11

Greiz

1908

Typhus

140

-

St. Petersburg

1908

Cholera

9.000

4.000

Altwasser

1909

Typhus

622

32

Reutlingen

1909

Typhus

290

-

Jena

1915

Typhus

537

60

Pforzheim

1919

Typhus

ca. 4.000

400

Alfeld

1923/24

Typhus

über 1.100

100

Hannover

1926

Typhus

ca. 2.500

260

Rostow a. Don

1926

Gastroenteritis

ca. 16.000

 

Rostow a. Don

1926

Typhus

2.935

-

Lyon

1928

Typhus

3.000

300

Jugoslawien

1938

Weilsche Krankheit

390

8

Philadelphia

1944

Hepatitis A

344

-

Westerode

1945/46

Typhus

ca. 400

26

Neu Ötting

1946

Typhus

400

-

Klafeld

1946

Typhus

325

10

Greifswald

1947

Typhus

-

-

Neu Ötting

1948

Typhus

co.600

 

Waldbröl

1949

Typhus

127

 

Drolshagen

1951

Typhus

51

 

Thereker Mühle

1953

Typhus

ca. 50

 

Drolshagen

1955

Typhus

92

 

Neu Delhi

1955

Hepatitis A

28.745

 

Hagen

1956

Typhus/Parathyphus

500

 

Kalifornien

1965

Salmonellose

16.000

3

Ost-Slowakei

1967

Tularämie

228

-

Worchester (USA)

1969-71

Hepatitis A

1.174

-

Heidenau ( Pima)

1971

Ruhr

482

-

Worbis

1972

Ruhr

ca. 1.400

-

Dingelstedt

1972

Hepatitis A

ca. 40

-

Ismaning

1978

Ruhr

2.400

-

Jena (gleiche Quelle wie 1915)

1980

Typhus

63

-

Halle (Vers. Geb. Beesen)

1981

Rota-Viren

-

-

Oberes Vogtland

1983

Aeromonas-Enteritis

-

-

Bristol (England)

1985

Giardiais

108

-

Corrolton (Georgia, USA)

1987

Cryptosporidiosis

ca. 13.000

-

Ayrshire (England)

1988

Cryptosporidiosis

27

-

Oxfordshire (England)

1989

Cryptosporidiosis

ca. 5.000

-

Milwauki

1993 

Cryptosporidiosis

400.000

 

Sydney

1998

Cryptosporidiosis

 

 

Walkerton (Kanada)

2000

E.coli

2000 (von 5000 EW)

7 - 11

 

 

 

 

 

 

 

 

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1.3 Wege der Krankheitsübertragung

 

Die Übertragungswege von Krankheitserregern sind sehr unterschiedlich und fast immer typisch für den jeweiligen Erreger. In Frage kommen hier Mensch zu Mensch oder Tier zu Mensch-Übertragungen über die Luft: z.B. Windpocken oder Q-Fieber (Varizellen oder Coxsackieviren), durch (Vektoren = Überträger) Insekten: z.B. Malaria (M. falciparum u.a. plasmodienarten), Übertragungen über Lebensmittel (Salmonellen, Listerien, Noroviren u.a.).

Für die Trinkwasserhygiene sind direktere Übertragungen vom Tier oder vom Mensch auf den Menschen besonders relevant. Viele Trinkwasserrelevanten Keime lassen sich häufig auch durch eine klassische Schmierinfektion (eher im kleineren Rahmen, bzw. langsamer) verbreiten. Nur relativ wenige Krankheitserreger (ausgenommen die unbekannte Zahl möglicher neu entdeckter Virenstämme) werden über das Trinkwasser übertragen. Dies sind vor allem jene Organismen im weiteren Sinne, welche einen so genannten fäkal-oralen Infektionsweg besitzen. Diese werden in großer Zahl mit dem Stuhl ausgeschieden und gelangen auf unterschiedliche Art und Weise über den Verdauungstrakt wieder in den Menschen.

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    1.4 Untersuchungen im Labor

Es wäre ein viel zu großer, und auch wegen der Möglichkeit der Existenz noch unbekannter Infektionserreger ein sogar unmöglicher Aufwand, Trinkwasser immer direkt auf die Vielzahl der in Frage kommenden  Krankheitserreger zu untersuchen. Aus diesem Grund bedient man sich hier so genannter Indikator-Organismen. Das sind Bakterien, die in großer Zahl und Verbreitung im Stuhl von Mensch und Tier (auch Kaltblüter) vorkommen. Sie sind im Gegensatz zu manchen Krankheitserregern auch relativ einfach im Labor anzüchtbar und zeigen bei ihrem Vorhandensein Verunreinigung auf.

Als derartige Indikatorkeime werden E. coli, Enterokokken und Clostridium perfringens verwendet.

Als allgemeinere Verschmutzungsindikatoren, die nicht zwangsläufig fäkalen Ursprungs sein müssen, werden die sogenannten coliformen Keime aus der Familie der Enterobacteriaceae zusammengefasst. Diese können auch in der normalen Umwelt im Boden oder Oberflächenwasser vorkommen.

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1.5 Die Mikroorganismen und mikrobiologischen Parameter im Einzelnen

   E.coli = escherichia coli

Gramnegatives Stäbchenbakterium. Obligate Darmbewohner von Mensch und Tier. Erst in der jüngeren Vergangenheit sind Bakterienstämme bekannt geworden, die im Gegensatz zum Großteil der sonstigen E.coli-Bakterienstämme, als Krankheitserreger fungieren können (EHEC, EPEC, ETEC, VTEC u.a.)

E. coli ist ein obligater Anzeiger fäkaler Verunreinigungen.

 

    Intestinale Enterokokken

   -E. hirae,-E. durans -E. faecialis -E. faecium

           

   Grampositive kugelförmige Bakterien ebenfalls aus dem Darm stammend.

Enterokokken der angezeigten Stämme sind obligate Anzeiger fäkaler Verunreinigungen.

 

Coliforme Keime

Bakterienarten welche keiner taxonomischen Einheit zugehörig sind. Alle aus der Familie der Enterobacteriaceae. Laktoseverwertung (Milchzuckerabbau) unter Säurebildung (z.B. Klebsiella, Enterobacter, Citrobacter, Serratia, Echerichia spec. u.a.).

Coliforme Keime sind Anzeiger von Verunreinigungen allgemeiner Art.

 

Clostridium perfringens

   Grampositives, sporenbildendes Stäbchen, obligat (ausschließlich) anaerob das heißt nur ohne      

   Sauerstoff Vermehrungsfähig..

Sehr widerstandsfähig gegen Chlorung und andere Desinfektionsmassnahmen.

Seine Sporen verhalten sich in etwa wie Überdauerungs- und Infektionsformen von Parasiten.

In erster Linie sind hier die Oozysten von Cryptosporidium spec. oder Zysten von Giardia lamblia zu nennen. Aber auch Isispora belli, Balantidium coli oder potentiell pathogene Amöben sind neben anderen parasitären Einheiten denkbar.

Clostridium perfringens ist damit Anzeiger einer fäkalen Verunreinigung (auch länger zurück liegend oder nach Desinfektionsmassnahmen) die auch parasitäre Einheiten (z.B. Wurmeier, Protozoen) enthalten kann. 

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Koloniebildende Einheiten (KBE)

Ein weitere Indikator für die seuchenhygienische Überwachung der Trinkwasserqualität stellt die Zahl der Koloniebildenden Einheiten (KBE) dar. Man weiß heute, daß mit diesem Verfahren lediglich etwa ein Tausendstel der tatsächlich im Wasser anzutreffenden Bakterien ermittelt werden. Dennoch stellt dieses, bereits auf Robert Koch zurückzuführende Verfahren, eine wichtige Kenngröße zur Beurteilung der Wasserqualität dar. Robert Koch postulierte nach der letzten großen Choleraepidemie in Deutschland 1892, dass die damals sogenannte Keimzahl nach der Sandfiltration 100/ml nicht überschritten werden dürfte. Dieser Eckpfeiler hatte seitdem auch rechtlichen Bestand für die Kontrolle von Trinkwasser aus künstlichen Sandfiltern und fast genauso lange für Trinkwasser, welches nicht aus Oberflächenwasser gewonnen wird. Der Wert gilt noch heute, wobei jetzt mit zwei verschiedenen Bebrütungstemperaturen für die Keime (20°C und 36°C +/-1°C) zur Beurteilung gearbeitet wird.

 

 

PARAMETER

BEDEUTUNG

Koloniezahl (KBE) bei 20°C und 36°C

Allgemeiner mikrobiologischer Belastungsparameter

Escherichia coli (E.coli)

Indikator für fäkale Verunreinigung

Intestinale Enterokokken

Indikator für fäkale Verunreinigung

Coliforme Keime

Hinweis auf allgemeine Verunreinigung (kann auch fäkalen Ursprungs sein)

Clostridium perfringens

Hinweis auf ggf. auch länger zurück liegende Verunreinigung, evtl. auch nach Desinfektionsmassnahmen  

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Legionellen

Zur Durchführung der Probenahme und Untersuchung auf Legionellen existieren Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) und des Deutschen Vereins für Gas  und Wasser (DVGW).

Zur orientierenden Probennahme sind in der Regel endsträngige Duschen sowie eine weitere zu beproben. Genauere Entnahmepunkte sind insbesondere bei Kontroll- und Sanierungsbegleitenden Untersuchungen (weitergehende Untersuchungen) immer mit ausführlicher Dokumentation des Leitungsnetzes der Hausinstallation festzulegen. Hier sind Kaltwasserzulauf, Vorlauf, Rücklauf und weitere Armaturen sowie Duschköpfe individuell zu beproben.

Die Probennahme erfolgt ohne Abflammen (im Gegensatz zu den unten angeführten Probenahmegrundsätzen) , bei orientierenden Probenahmen nachdem etwa 5-10 Liter Wasser abgelaufen sind. Die Temperatur zum Zeitpunkt der Probennahme sowie die maximal erreichbare Temperatur (Temperaturkonstanz) an der Entnahmestelle wird im Probenahmeprotokoll  dokumentiert.

Bei individellen Probennahmen, nach dem Auftreten positiver Befunde oder bei einer erhöht abgesicherten Probenahme im Bereich von z.B. Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen kann, bzw. muß vor der Probenahme ggf. auf ein vorhergehendes Ablaufen sogar verzichtet werden. Diese Vorgehensweise hilft die Ursache der Belastung einzugrenzen.

Legionellenproben werden dunkel aber nicht gekühlt transportiert. Niedrige Temperaturen können sie Inaktivieren; aus diesem Grund im Winter auch auf „Normaltemperatur“ achten.

 

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1.6 Probenahme nach

DIN 38411 TEIL 1

 

Der Beginn jeder Untersuchung ist die Probenahme. Sie entscheidet wesentlich über das Ergebnis und die Aussagekraft des Ergebnisses! Es ist deshalb darauf zu achten, daß die Probe weder durch den Vorgang der Probennahme selbst, noch durch den Transport der Probe bis zum Untersuchungsbeginn im Labor verändert wird. Streng genommen ist das bei mikrobiologischen

Parametern nie 100% zu erfüllen, dennoch muß aus diesem Grund um so mehr auf ein Optimum der Bedingungen gedrängt werden. Nur so ist eine Qualitätssicherung  und die Vergleichbarkeit der Ergebnisse zu erreichen.

Für die mikrobiologische Probennahme muß die Flasche sauber und steril sein. Steril bedeutet frei von allen vermehrungsfähigen (Mikro-) Organismen.

Die Probe muß unter sterilen Kautelen entnommen werden und es muß verhindert werden, daß sich Bakterien auf dem Weg bis zur Labordiagnostik vermehren oder absterben. Zur Befähigung der Probenahme muß vom Probenehmer eine Zertifizierung erlangt werden.

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Sterilisation und Vorbereitung der Probenahmeflaschen

Spülen der Flaschen

Es darf per Hand oder in der Spülmaschine gereinigt werden. Als sinnvoll erweist sich dabei in der Praxis die Wiederverwendung von Glasflaschen die ausschließlich für Trink- und Rohwasserproben Verwendung finden!!! Grobe Verschmutzungen z.B. auch mit organischer Matrix, werden so annähernd ausgeschlossen. Am Ende des Spülvorganges muss vor der Sterilisation mit entionisiertem oder destilliertem Wasser gespült werden.

Die Sterilisation

Die Sterilisation der gereinigten und getrockneten Flaschen erfolgt für 2-4 h bei 180°C-200°C im Trockensterilisator. Abweichend von der zugrundeliegenden DIN wird in DIN 38 402 Teil 14 – Probennahme von Roh- und Trinkwasser – (03.1986) auch die Sterilisation der Probenahmegefäße im Autoklaven (Dampfdruckkessel) zugelassen.

Werden Glasschliffstopfen verwandt, muß der Stopfen bis hinunter zum unteren Rand des Flaschenhalses mit Aluminiumfolie (ausreichender Festigkeit) überzogen werden.

Um zu verhindern, dass sich der Stopfen nach dem sterilisieren durch Unterdruck und thermische Ausdehnungseffekte nicht mehr öffnen lässt, kann zwischen Stopfen und Flaschenhals ein Aluminium- Teflon- oder Papierstreifen gelegt werden (alternativ Drahthäkchen).  

Inhibierung von Desinfektionsmitteln

Zum Neutralisieren der  sich eventuell im Probenwasser befindlichen Desinfektionsmittel auf Basis von halogenen (Chlor ioder Brom), wird jeder Flasche Natriumthiosulfat vor der Sterilisation zugegeben (ca. 0,03g/500 ml).

Bei gesilbertem Wasser (z.B. Tankwagen, Schiffe) wird Natriumsulfid in der Probenflasche vorgelegt (ca. 0,05g/500ml).

Die Probennahme

Zur Probennahme werden Perlatoren, Strahlaufsätze, Brauseköpfe, Kunststoffschläuche etc. vom Wasserauslass entfernt. Darauf achten das Dichtungsringe mit entfernt werden. Der Zapfhahn wird wiederholt kurz voll geöffnet und wieder verschlossen um evtl. Ablagerungen und Biofilmfetzen abzulösen. Bei geschlossenem Hahn mit rauschender Flamme des Gasbrenners (schlechter: Spiritusbrenner) den Auslass von unten in der Öffnung und Aussen bis möglichst weit vor das Absperrventil so stark erhitzen, dass nach folgendem Aufdrehen des Hahnes deutliche Zischgeräusche zu vernehmen sind.

Achtung: verchromte Kunststoffhähne und Auslasstüllen können aussehen wie Metall. Der unterschied besteht in der Hitzestabilität.....

Anschliessend etwa bleistiftdicken Strahl >5 Minuten ablaufen lassen. Dabei erreichen der Temperaturkonstanz prüfen. Flaschenverschluss entfernen. Kontamination  des Stopfens /Deckelinnenseite unbedingt vermeiden. Flasche zu etwa 5/6 füllen und sofort kontaminationsfrei verschliessen. Flaschenhals, Stopfen oder Schraubdeckel dürfen dabei keinesfalls mit unsterilen Gegenständen in Berührung gelangen. Auf unsteriles Spritzwasser aus dem Becken achten!

Flasche nach verwechselungssicherer Kennzeichnung unmittelbar kühl (nicht bei Legionellen) und dunkel aufbewahren.

Die Kennzeichnung sollte auch auf entsprechendem Probennahmeprotokoll zusammen mit dem Ort, der genauen Probennahmestelle, dem Datum und der Uhrzeit, sowie der Temperatur nach Konstanz sowie evtl. die Leitfähigkeit vermerkt werden. Alle Besonderheiten und Abweichungen sind hier ebenfalls zu protokollieren.

Die sich in manchen Wasserversorgungsanlagen befindlichen Dauerläufer sind unmittelbar ohne vorhergehende Massnahmen zu beproben

Transport

Um nachträgliche Veränderungen der Probe weitestgehend zu vermeiden, ist die Probe permanent auf Temperaturen unter Entnahmetemperatur der Kaltwasserprobe, am besten in Bereichen um 4°C zu kühlen (Einfrieren – auch partielles - dabei unbedingt vermeiden). Wasserproben für Legionellen nicht abkühlen. Auch sollte Lichteinfluss vermieden werden. Bewährt haben sich hierfür Kühltaschen  mit gefrorenen Kälteakkus, welche jedoch nicht unmittelbar mit den Glasflaschen in Berührung kommen dürfen.

Probenaufbewahrung

Proben möglichst sofort weiterleiten und untersuchen. Auch bei sorgfältiger Kühlung der normalen mikrobiologischen Proben und Proben auch auf flüchtige Substanzen, sollten zwischen Probennahme und der technischen Probenbearbeitung im Labor nicht mehr als 24 stunden vergehen.

Bei Laborübergabe darauf achten, daß Kühlkette nicht unterbrochen wird.

Abweichungen

Bei besonderen Fragestellungen oder Problemen kann es vorkommen , daß Wasserproben an anderen als den amtlich festgelegten Zapfhähen oder unter anderen Verhältnissen entnommen werden müssen. Gegebenenfalls erfüllen die vorhandenen Probenahmestellen die DIN nicht ausreichend. Kommt es unter solchen Zuständen zu Abweichungen der Vorgehensweise von der DIN ist dies zwingend im Probenahmeprotokoll ausführlich zu schildern.

So ist es unter Umständen sinnvoll bei stark zurückspritzenden Becken oder Böden, ein sauberes Behältnis o.ä.für den glatten Wasserablauf unterzustellen. In solchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, vorher zu spülen und dann etwa 30 sec. Nach dem Abflammen mit der Probennahme zu beginnen.

In allen Fällen ausreichend auf dem Probenahmeprotokol dokumentieren.

Schöpfproben

In einigen Hochbehältern oder Sammelkammern wird es weiterhin notwendig sein Schöpfproben zu entnehmen. Hierbei müssen Probenflasche verwendet werden, die auch auf der Aussenseite steril sind. Hierzu befinden sich diese in einer Metallhülle oder Aluminiumfolie. Die Flasche darf nicht mit der Hand berührt werden, sondern muss mit einer geeigneten, vorher abgeflammten Haltevorrichtung entnommen werden. Nachdem der Stopfen mit Hilfe der übergestülpten Alufolie entfernt wurde, wird die Flasche kopfüber untergetaucht und unter Wasser gefüllt. Nach Entnahme und aufsetzen des Verschlusses kann die Flasche normal weiter bearbeitet, also auch aussen berührt werden.

Anforderungen an Probenahmestellen

Die Auswahl der Probenahmestelle unter Berücksichtigung der lokalen Besonderheiten ist für die Qualität der Beprobung entscheidend. Hauptforderung ist die gute und möglichst immerwährende Zu- gänglichkeit der Probennahmestelle. Neben Zapfhähnen in Wasserwerken und Hochbehältern, Sammelkammern etc, sind hier zur Beprobung des Verteilungsnetzes öffentliche Institutionen gut geeignet. Diese sind jedoch nicht immer in Netzbereichen anzutreffen bei denen eine Beprobung als sinnvoll erachtet werden kann (z.B. Strangendbereiche). Mitunter ist also detektivischer Spürsinn zum Auffinden geeigneter Zapfhähne gefragt.

Zur Auswahl des Zapfhahnes innerhalb von Gebäuden ist die zugrundeliegende Fragestellung wichtig.

So ist durch den Wasserversorger nach §14 Abs.1 der TrinkwV 2001 lediglich sicherzustellen, dass das Trinkwasser an der Stelle, an der es in das hauseigene Installationssystem eingespeist wird, den Anforderungen der gültigen Verordnung entspricht. Entsprechend muß der Entnahmeort möglichst dicht am Wasserzähler (in der Regel rechtlicher Übergabepunkt) liegen. Anders ist zu verfahren, wenn nach §14 Abs.6 auf Anordnung der zuständigen Behörden die Hausinstallation untersucht werden soll.

Schlussvorderung ist nach §8 der TrinkwV die Einhaltung der mikrobiologischen Anforderungen an jenen Zapfstellen, die der Entnahme von Wasser zum menschlichen Gebrauch dienen.

Bei Installationen von Ionenaustauschern, Phosphatierungsanlagen oder anderen Wasseraufarbeitungsanlagen (es reicht schon ein evtl. verkeimter einfacher Wasserfilter) vor der Probennahmestelle, kann die Probennahme für eine Netzprüfung hier nicht durchgeführt werden.

Es erscheint also sinnvoll zumindest die Erstbegehungen zusammen mit einem Vertreter des Wasserversorgungsunternehmens und der zuständigen Behörde durchzuführen und geeignete Entnahmestellen festzulegen und zu dokumentieren.

Standrohrprobenahme

Nach Neuverlegungen oder Reparaturarbeiten mit nachfolgendem Desinfektions- und/oder Spülvorgang werden Standrohre zur Beprobung genutzt.

Hierzu nach anfänglichem Spülen unter hoher Fliessgeschwindigkeit (ca.2-3m/s) für mindestens 1 Stunde etwa Normaldurchflussrate (ca.1m/s) einregulieren. Hierbei sollte schon der Zapfhahn ständig mitgespült werden. Weitere Vorgehensweise (schliessen, abflammen, öffnen, Probenahme) entsprechend „normaler“ Wasserhähne durchführen. Auf äußere Kontaminationsquellen (z.B. Staub durch fließenden Verkehr) achten. Ggf. protokollieren. Durchflussmenge des C –Schlauches während der gesamten Vorgänge der Probennahme nicht mehr verändern.

 

 

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